TEVANKO transparent

Die Stifterinnen tragen die Verwaltungskosten. Somit kommen 100 % Ihrer Spende an.

 

Zur Vertrauensbildung möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick geben.
Die aktuellen Bilanzen können Sie gerne unter info@tevanko.de anfordern.

Stiftungsgründung und Rechtsform
Die TEVANKO Stiftung wurde mit einem Gründungskapital (Grundstockvermögen) von 40.000 Euro ausgestattet. Dieser Kapitalstock darf NICHT verbraucht werden, sondern muss in sichere und ertragreiche Kapitalanlagen investiert werden. Dabei ist eine riskante oder spekulative Anlagestrategie gesetzlich untersagt. TEVANKO kann lediglich die ERTRÄGE, die das Grundstockvermögen erwirtschaftet und natürlich die Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwenden.
Die TEVANKO-Stiftung ist eine nicht selbständige Stiftung (sog. Treuhandstiftung). Als Treuhänder fungiert unsere Hausbank Donner & Reuschel AG in München.

Wie wird eine Treuhandstiftung verwaltet?
Eine Treuhandstiftung bedarf eines besonders kompetenten und vertrauenswürdigen Treuhänders. 2006 wurde der Kodex „Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen“ durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen verabschiedet und gilt als Regelwerk für jeden Treuhänder. Die für uns wesentlichen Punkte aus diesem Kodex sind: Ein Treuhänder verpflichtet sich als Vermögensanlageziel dazu, das Stiftungsvermögen langfristig in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten und zugleich ausreichende Erträge im Einklang mit dem Stiftungszweck zu erwirtschaften. Zudem wendet der Treuhänder die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung an und hat zwingend eine Bilanz zu erstellen. Zudem unterwirft sich der Treuhänder einer qualifizierten Prüfungspflicht. Jeder Treuhänder anerkennt Transparenz als Ausdruck seiner Verantwortung gegenüber dem Stifter, der Stifterfamilie und der Gesellschaft sowie als Mittel zur Vertrauensbildung. (Auszug Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen)
Mehr dazu unter: www.stiftungen.org

Wie hoch ist das Spendenaufkommen der TEVANKO Stiftung?
Die TEVANKO Stiftung nahm im Dezember 2007 ihre Arbeit auf. Die jährlichen Spendeneinnahmen werden jeweils in der aktuellen Bilanz aufgeführt. Diese kann unter info@tevanko.de angefordert werden.

Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse?
Die TEVANKO Stiftung erhält keinerlei staatliche Zuschüsse.

Wie leitet TEVANKO die Spendengelder weiter?
Die Stifterinnen haben keinen Zugriff auf die Gelder sondern können lediglich die Empfänger-Organisationen bestimmen. Die Spendengelder werden grundsätzlich nur vom Treuhänder an nachweislich gemeinnützige Organisationen überwiesen. Es erfolgen keine Barauszahlungen. Auch Privatpersonen erhalten keine Gelder, da der Nachweis einer Bedürftigkeit nur schwer darstellbar ist.

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?
Der Verwaltungsaufwand wird so gering wie möglich gehalten. Sämtliche anfallenden Arbeiten werden sowohl durch die Geschäftsführung als auch durch die Mitglieder des Vorstands ehrenamtlich geleistet, Angestellte gibt es nicht. Um aber erfolgreich Spenden zu sammeln, entstehen natürlich Kosten (z.B. für Computer, Drucker, Flyer, Büromaterial, Telefon, Porto). Die Stifterinnen tragen die Verwaltungskosten. Somit kommen 100 % Ihrer Spende an.

Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?
Selbstverständlich sind wir als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Für die steuerliche Anerkennung Ihrer Spende ist bis einschließlich 200.- Euro der Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug ausreichend. Bei höheren Beträgen erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung.

Spenden können nach § 10b EStG seit 2007 bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Wie werden die eingenommenen Spenden und Kapitalerträge durch die TEVANKO-Stiftung verwendet?
Die inhaltliche Verwendung der erhaltenen Mittel und Kapitalerträge lassen sich in den Tätigkeitsberichten und Jahresrückblicken nachvollziehen. Die Jahresbilanzen werden auf Wunsch übersandt und können unter info@tevanko.de angefordert werden.

Wie wird die TEVANKO-Stiftung kontrolliert?
Eine externe Steuerkanzlei leistet die Buchführung, hier erfolgt eine erste Überprüfung. Alle Ausgaben werden vom Treuhänder in Einklang mit der Satzung genehmigt - eine zweite Überprüfung. Das zuständige Finanzamt München kontrolliert regelmäßig, ob die Anforderungen für die steuerliche Gemeinnützigkeit erfüllt sind.